Keine Panik wegen Facebook-Fanpage-Urteil

EuGH nimmt Fanpage-Betreiber bei Facebook mit in die Haftung beim Datenschutz

Darum geht‘s: Fan-Page, Facebook, Admin, Datenschutz, EuGH

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Betreiber von Facebook-Fanpages sind für Datenschutzverstöße des amerikanischen Konzerns mitverantwortlich und können haftbar gemacht werden. Das betrifft auch viele Vereine und Stiftungen. Doch Experten warnen davor, jetzt Fan-Seiten übereilt zu löschen.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten für Facebooks (potentielle) Datenschutzverstöße mithaften (EuGH, Urteil vom 05.06.2018, Az. C-210/16, Pressemitteilung).

Facebook-Seitenbetreiber haften mit

Der EuGH musste darüber entscheiden, ob schon das Anlegen einer Facebook-Seite eine Mitverantwortung für Facebooks Datenschutzverstöße begründen. Dies hat der Gerichtshof nun bejaht. Bereits der Einsatz eines Online-Dienstes begründet eine Mitverantwortung für dessen Datenverarbeitung. Das gilt zumindest dann, wenn die Nutzung nicht nur rein persönlichen oder familiären Zwecken dient. Die Richter in Luxemburg haben damit ein wegweisendes Urteil getroffen, das sich ganz deutlich für einen stärkeren Datenschutz und gegen die wirtschaftlich getriebene Datennutzung im Stil des Silicon Valley ausspricht. Das Internet-Geschäftsmodell kostenfreie Nutzung gegen Daten ist damit nachhaltig in Frage gestellt. 

Datenschutzbehörden, Mitbewerber oder Einzelpersonen müssen sich nun nicht mehr mit den gut ausgestattete Rechtsabteilungen mächtiger US-Konzerne auseinandersetzen, sondern können sich mit Untersagungen, Bußgeldern oder Abmahnungen direkt an die Nutzer ihrer Dienste richten. Also auch an Vereine und Stiftungen. Daneben müssen diese Betreiber von Facebook-Seiten, auch über die Daten Ihrer Nutzer informieren und Auskunft geben können. Gerade letzteres ist schwierig, weil die Betreiber der Fan-Pages gar nicht über diese personenbezogenen Daten verfügen, also maximal an Facebook und seine Datenschützer verweisen können. Aber ob Facebook gegen den Datenschutz verstößt, war nicht die Frage dieses Verfahrens.

Jetzt keine Fan-Seiten löschen

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke bei allfacebook.de könnte diese Entscheidung "zu einer der wichtigsten im Hinblick auf das Datenschutzrecht werden und das Internet in der heutigen Form radikal verändern. Denn auch wenn es in dem Fall um Facebook geht, kann die Entscheidung auf alle Online-Dienste, soziale Netzwerke, Social Plugins, Tracking- und Remarketing-Tools oder eingebettete Inhalte, wie z.B. YouTube-Videos angewandt werden." Doch er und auch andere bekannte Experten wie Thomas Hutter warnen jetzt vor Aktionismus.

Deutsche Gerichte müssten nach Schwenkes Meinung nun erst mal feststellen, ob es bei Facebook überhaupt Datenschutzverstöße gibt. Damit sieht er Facebook nun im Zugzwang rasch datenschutzkonforme Fan-Pages anzubieten. Denn sobald ein deutsche Gericht einen Verstoß feststellt, werden Fanpages-Betreiber ihre Seiten offline stellen müssen. Facebook muss den Forderungen nach einer besseren Transparenz der Datenverwendung also auf jeden Fall schnell nachkommen. Konsequenterweise sind auch andere Anbieter, wie Youtube, Twitter, Instagram und Co gefordert, sich an dieses EuGH-Urteil anzupassen.

Also ruhig Blut, aber die Entwicklung sehr gut im Auge behalten.

Text: MD

Foto: pxhere.com

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