Crowdfunding vor dem Aus oder Aufschwung?

Im Mai dieses Jahres wachte die Politik in Form von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Justizminister Heiko Maas mal kurz auf, als der Windparkbetreiber Prokon plötzlich vor der Insolvenz stand. Nun sahen sich die beiden Minister in der Pflicht, Konsequenzen aus diesem Fall zu ziehen und eine schärfere Regulierung für den so genannten „Grauen Kapitalmarkt“ zu fordern, um Anleger künftig besser vor unseriösen und riskanten Kapitalanlagen zu schützen. Im Prinzip eine gute Idee, denn gerade das bei Startups und NGOs beliebte Crowdfunding leidet derzeit noch unter einigen Kinderkrankheiten.

Gastbeitrag von
Katharina Wolff

Größtes Problem: Die stillen Teilhaber, die Unterstützer mit erfolgreichem Abschluss einer Kampagne werden, haben, anders als reguläre Investoren, keinerlei Mitspracherecht. Geht ein Projekt Pleite, haben sie keine Möglichkeit, Kapital nachzuschießen oder sich anderweitig an der Rettung des sinkenden Schiffs zu beteiligen und müssen stattdessen zusehen, wie ihr Kapital untergeht.

Für Startups, Non-Profit und gemeinnützige Organisation jeder Couleur schrillten dennoch die Alarmglocken, denn die verschärfte Regulierung und somit eine generelle Prospektpflicht warf sogleich die Frage nach dem generellen Aus für Crowdfunding-Projekte auf. Die Folgen dessen wären fatal! Schließlich ist Crowdfunding und –investing bei der Finanzbeschaffung von Startups immer beliebter, erfolgreicher und eine willkommene Alternative zu VCs oder Business Angels. Dass das System funktioniert, zeigen Rekordbeispiele, wie das Hamburger Startup Protonet, das innerhalb von 10 Stunden 1,5 Millionen einsammelte und sich insgesamt über 3 Millionen Euro für die Produktion ihres Server-Nachwuchses „Maya“ freuen durfte. Auch internationale Crowdfunding-Plattformen, wie Indiegogo und Kickstarter, eröffnen Büros in Berlin beziehungsweise planen es ab Herbst und ermöglichen so deutschen Startups noch einfacheren Zugang zu ihren Kampagnen. Deutsche Crowdfunding-Anbieter wie Seedmatch oder Companisto feiern ebenfalls regelmäßig Erfolge mit ihren Kampagnen und expandieren sogar ins Ausland. Manche von ihnen spezialisieren sich dabei auf bestimme Bereiche, wie Immobilien, Kultur, Non Profit Organisationen oder Sport, wie bei Crowdrange. Und selbst Bereiche der Old Economy finden sich inzwischen in Crowdfunding-Startups wieder. So bieten diverse Plattformen bereits Möglichkeiten zum Crowdinvesting in Immobilien an und schlagen damit erfolgreich die Brücke zwischen klassischen und modernen Anlageformen.  

Galt bisher für öffentliches Crowdfunding das Limit von 100.000 Euro, um von der Prospektpflicht verschont zu sein, würde nun durch eine generelle Prospektpflicht zusätzlicher zeitlicher und finanzieller Aufwand auf die Startups zukommen. Die Kosten für die Erstellung eines Verkaufsprospekts allein betragen mindestens 12.000 Euro. Ein finanzieller Aufwand, der für junge Unternehmen mit dringendem Kapitalbedarf bei einer Finanzierung von beispielsweise 100.000 Euro unverhältnismäßig hoch ist. Schon früher verlangten Crowdfunding-Plattformen, wie Seedmatch, die Erstellung des Verkaufsprospekts für Startups zu vereinfachen, eine schnellere Prüfung durch die BaFin zu erzwingen oder das Limit von Crowdfunding ohne Prospektpflicht auf 1 Million Euro zu erhöhen. Schließlich haben die meisten Startup-Unternehmungen einen deutlich höheren Kapitalbedarf als 100.000 Euro. Bei den Rekordsummen der letzten Crowdfunding-Projekte wirken diese Summen schon fast wie Peanuts. Dass das Crowdinvesting-Prinzip auch anders umgesetzt werden kann, zeigt das Beispiel des Berliner Startups Bergfürst. Bei ihrem so genannten Equity-Based Crowdinvesting, beteiligen sich Investoren am Eigenkapital, also Aktien, junger Unternehmen – Stimmrecht inklusive. Hierfür besitzt das Unternehmen bereits seit 2012 eine BaFin-Lizenz und hat zuletzt auch die Vollbank-Lizenz erworben. Das so genannte Neo-Investing zu nutzen ist für Startups natürlich etwas teurer als bei öffentlichen Crowdfunding-Plattformen, die Investoren sind jedoch abgesichert und beteiligen sich, damit es sich lohnt, von vornherein mit größeren Summen, wodurch die jungen Unternehmen schneller zu ihrem Finanzierungsziel kommen.

Weitere Hoffnung machte jüngst auch ein anderer Politiker, der die junge Gründerschar für sich entdeckt hat und prompt für Startups in die Bresche springt. Vizekanzler Sigmar Gabriel möchte die Finanzierungsmöglichkeiten für Startups stärken und zum einen die generelle Prospektpflicht für Crowdfunding abschmettern und zum anderen über Börsengänge für junge Wachstumsunternehmen nachdenken. Auch den Zugang zu Wagniskapital und die Rahmenbedingungen für Geldgeber möchte Gabriel verbessern. In der Vergangenheit haben sich schon einige Spitzenpolitiker dem Startup-Thema angenommen, in deren Glanz gesonnt oder gemeinsame Kochabende und Reisen ins Silicon Valley mit den Gründern veranstaltet. Wenn Gabriel es wirklich ernst meint, wäre das sehr lobenswert und ein Schritt in die richtige Richtung für ein innovatives Deutschland. „Wir berauben uns eines großen Teils unserer Innovationskraft“ sagte Gabriel ganz richtig zum Thema Prospektpflicht von Schäuble & Co. Bleibt also zu hoffen, dass sich der Vizekanzler in diesem Punkt einmal gegen die finanziellen Einschränkungen der Regierung und für die Innovation im Land durchsetzt.

Über die Gastautorin
Katharina Wolff Premium ConsultantKatharina Wolff ist Gründerin von premium consultants, der Personalberatung für die Digitalwirtschaft. In ihrer Position als Managing Director ist sie für die strategische Planung und das operative Geschäft des Unternehmens verantwortlich. Daneben unterstützt sie mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Wolff Ventures Startups mit Geld, Know-How und einem umfangreichen Netzwerk bei den verschiedenen Phasen der Gründung. Neben ihrer Unternehmertätigkeit ist Katharina Wolff Autorin und hat das Buch „Selbstverständlich Frau“ veröffentlicht.

Foto (oben): Franz Pfluegl / fotolia
Foto (unten): PR

Weitere Informationen zum Referentenentwurf der Deutschen Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetz finden Sie in der Stellungnahme des German Crowdfunding Network.

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