AfD-nahe Stiftung bald mehrfacher Millionär ohne gesetzliche Grenzen

Ein Kommentar von Matthias Daberstiel

Die AfD als drittstärkste Partei im deutschen Bundestag bedeutet auch, dass es bald eine neue politische Stiftung geben wird. Diese Stiftung wird ein Anrecht auf, konservativ geschätzt, jährlich 40 Millionen Euro haben. Geld, das in politische Bildungsarbeit und Nachwuchsförderung fließt, die AfD-nah ist.

Eine Sachverständigenkommission von Bundespräsident Richard von Weizäcker hatte bereits 1992 die Parteienfinanzierung untersucht. Sie kritisierte die fehlenden Rechtsgrundlagen der Finanzierung politischer Stiftungen und schlug ein Bundesgesetz vor, was bis heute nicht existiert. Um den Anschein zu vermeiden, die Parteien würden sich aus dem Haushalt zugunsten ihrer Stiftungen selbst bedienen, gaben 1999 alle politischen Stiftungen eine gemeinsame Erklärung zu Transparenz und Mittelverwendung ab. Dass die neue AfD-nahe Stiftung dieser Erklärung ebenfalls beitritt, ist eher zu bezweifeln, fiel die Partei doch schon länger mit „kreativem“ Fundraising und zweifelhafter Mittelverwendung auf. Es ist eher eine intensive politische Auseinandersetzung zu erwarten, welche die Organisationsform der Stiftung in der Öffentlichkeit beschädigen könnte.

Das Versäumnis, eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen, wie viel und wofür die politischen Stiftungen Geld bekommen, wird jetzt bestraft. Ein Bundesgesetz hätte auch der AfD-nahen Stiftung klare Grenzen gesetzt. Gestalten ist eben besser als aussitzen

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