Von Haftpflicht bis Rechtsschutz – diese Policen brauchen Vereine

Das steht Mitarbeitern und Engagierten zu

Ob ein Unfall auf der Spendengala, ein Einbruch ins Kampagnenbüro oder Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Mitarbeitern – mit den richtigen Versicherungen können sich gemeinnützige Organisationen vor unerwünschten Kosten schützen. Dieser Teil der Serie des Fundraiser-Magazins zur Non-Profit-Arbeit für Einsteiger erklärt, welche Absicherung Vereine brauchen.

Gemeinnützige Organisationen sollten sich, ihre Mitarbeiter und ehrenamtlichen Helfer gegen Risiken versichern. Doch nicht jede Versicherungspolice, die zu haben ist, wird auch benötigt. Von einer speziellen Unfallversicherung für Vereine rät René Hissler vom Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände e.V. beispielsweise ab. „In der Regel reicht die gesetzliche Unfallversicherung völlig aus“, sagt der Versicherungsexperte aus Losheim am See.
Wer sich für den Vereinszweck engagiere, sei bereits per Gesetz gegen Unfälle versichert, sagt Hissler. „Das gilt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten.“ Entscheidend ist, dass die Arbeit zum Wohle anderer erfolgt. Konkret bedeutet das: Wer bei einer Helfertätigkeit wie der Wartung einer Sportanlage einen Unfall hat, ist gesetzlich versichert. Wer jedoch bei der Ausübung seines Hobbys verunglückt, beispielsweise durch einen Sportunfall, muss sich privat absichern.

Automatisch geschützt

„Ehrenamtliche in Vereinen oder Ver­bänden sind seit 2005 automatisch durch die gesetzliche Unfall­versicherung geschützt“, bestätigt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Tätigkeiten, die nicht direkt mit dem Vereinszweck zusammenhängen, müssen dagegen extra versichert werden: „Die Vereine können sich dafür freiwillig bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.“
Durch die Anmeldung bei der Berufs­genossenschaft sind auch der Vorstand und die festangestellten Mitarbeiter unfallversichert. „Der Beitrag für gemeinnützige Vereine ist quasi nur symbolisch und beträgt 2,73 Euro im Jahr“, sagt Hissler. Für den Fall, dass die Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall nicht anerkennt, bieten auch 13 Bundesländer einen speziellen Unfallversicherungsschutz für gemeinnützige Initiativen an. Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Ham­burg haben die Satzungen der Unfall­kassen auch auf ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeweitet.

Haftpflicht notwendig

Ebenso wichtig wie der Versicherungs­schutz für Helfer und Mitarbeiter ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung: „Vereine haften für alle Schäden, die während der Vereinsaktivitäten gegenüber Dritten verursacht werden“, warnt Suliak. Das ist auch ein großes finanzielles Risiko. „Eine Vereinshaftpflicht sollte sofort in Angriff genommen werden, wenn sie nicht durch einen Landes- oder Bundesverband organisiert wird“, bestätigt Hissler. Wichtig sei dabei, eine spezielle Haftpflichtversicherung für Vereine abzuschließen und nicht etwa eine Betriebshaftpflicht.

Vermögensschäden absichern

Für Vereine mit einem Jahresbudget von mehr als 100.000 Euro könne auch eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden sinnvoll sein. „Diese Versicherung zahlt, wenn der Vorstand Geld in den Sand setzt“, sagt Hissler. Eine Vereinshaftpflicht sei bereits für rund 200 Euro im Jahr zu haben, eine Vermögensschadenhaftpflicht für etwa 250 Euro.

Gebäude und Inventar

Auch Gebäude sollten versichert werden, argumentiert Hissler: „Vereinsgebäude- und Elementarschadenversicherung sind etwas teurer als für Privatpersonen, aber absolut zu empfehlen.“ Die Prämie sei allemal günstiger, als im Schadensfall das Dach des Vereinsheims neu decken zu lassen. „Vereine sollten bei der Absicherung finanzieller Risiken die gleichen Maßstäbe anlegen wie jeder andere Eigentümer auch“, sagt Suliak. Der Versicherungsexperte empfiehlt deshalb den Abschluss einer Inhaltsversicherung. Analog zur Hausratsversicherung wird dabei das Inventar des Vereins wie Möbel oder Sportgeräte versichert.

Pauschalangebote meist ungünstig

„Wenn ein Verein Arbeitsverträge eingeht oder mit Kinder- und Jugendbetreuung zu tun hat, sollte er immer auch eine Rechtsschutzversicherung haben“, sagt Hissler. Sie sichert den Verein und seine Vertreter, Angestellte und Mitglieder ab, wenn diese im Rahmen der Satzung tätig sind. Der Rechtsschutz für Vereine sollte immer mehrere Gebiete umfassen, zählt Suliak auf: Schadensersatzstreitigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeiten sowie die Bereiche Arbeits-, Sozial-, Disziplinar- und Standesrecht.
Häufig werden Vereinen auch mehrere Versicherungen gebündelt als Schutzbrief angeboten. Von solchen Paketlösungen rät Hissler ab: „Ob eine Versicherung nötig ist oder nicht, entscheidet sich am Bedarf des Vereins. Pauschalangebote sind da meist ungünstig.“ Der Vereinsvorstand solle vielmehr im Einzelfall entscheiden, welche Versicherung gebraucht werde – und welche nicht. „Vor allem vor einer Großveranstaltung sollte der Versicherungsschutz dringend geprüft werden.“

Übersicht der Stiftung Warentest über die Versicherungsangebote der Bundesländer: www.test.de/tab-ehrenamt

Text: Peter Neitzsch, Foto: Michels/Fotolia.de

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