Attac gewinnt Prozess! Politisches Handeln ist gemeinnützig

Darum geht‘s: Gemeinnützigkeit, politische Bildung, Spenden

Nach zwei Jahren entschied das Hessisches Finanzgericht heute, dass dem Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit zu Unrecht entzogen wurde. Gemeinnütziges zivilgesellschaftliches Engagement schließt damit politisches Handeln nicht aus. Ein Sieg für die Zivilgesellschaft. Attac will sich weiterhin für ein besseres Gemeinnützigkeitsrecht einsetzen.

Attac ist und bleibt gemeinnützig. Das Hessische Finanzgericht in Kassel entschied heute, das ein politisches Engagement kein Grund sein kann die Gemeinnützigkeit eines Vereins in Frage zu stellen. Die Richter gaben damit der Klage von Attac gegen das Finanzamt Frankfurt statt. Dieses hatte dem Netzwerk im April 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen mit der Begründung, es sei zu politisch. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Somit ist es ein Grundsatzurteil im Gemeinnützigkeitsrecht.

Finanzgericht gibt Globalisierungskritikern recht

In ihrer Urteilsbegründung folgen die Richter der Argumentation der Globalisierungskritiker, dass das Gesetz, die Abgabenordnung, gemeinnützigen Vereinen nicht grundsätzlich politische Aktivitäten verbietet. Dem Gesetzgeber sei es lediglich darum gegangen, eine indirekte Förderung politischer Parteien auszuschließen. Insbesondere mit der unterschiedlichen Bewertung der politischen Bildung durch das Finanzamt räumte das Urteil nun auf. Das Finanzamt hatte im Prozess den Standpunkt vertreten, zu politischer Bildung gehörten maximal Seminare und keine politischen Aktionen oder gar Demonstrationen.

Nur Vereinszweck ist maßgeblich

Nach Meinung der Richter vom Hessischen Finanzgericht ist für die Gemeinnützigkeit eines Vereins aber nur die Frage maßgeblich, ob er die in seiner Satzung benannten Zwecke verfolgt. Die Richter betonten, dass politische Aktivitäten einer Gemeinnützigkeit nicht entgegenstehen, sofern sie im Gesamtkontext eines gemeinnützigen Zwecks stehen und eingebettet sind in ein umfassendes Informationsangebot.

Gemeinnützige Zwecke wie Bildung, die Förderung des demokratischen Staatswesens oder Völkerverständigung seien dabei ohne Einflussnahme auf die politische Willensbildung kaum zu verfolgen. Insbesondere die gemeinnützigen Zwecke der Bildung, die auch politische Bildung umfasst und der Förderung des demokratischen Staatswesens seien weiter zu fassen, als es das Finanzamt vertrete.

Sieg für die Zivilgesellschaft

"Dieses Urteil ist ein Sieg für die gesamte Zivilgesellschaft und eine Ohrfeige für das Frankfurter Finanzamt. Eine moderne Demokratie braucht kritische Bürgerinnen und Bürger und starke Nichtregierungsorganisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen. Zivilgesellschaft und Politik sind nicht unterschiedliche Sphären, sondern gehören untrennbar zusammen. Das hat das Gericht anerkannt", sagte Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins nach der Verhandlung.

Gleichzeitig bedankte er sich gegenüber dem Fundraiser-Magazin bei den vielen Spendern, die Attac die Treue gehalten hatten. "Wir haben eine große Solidarität gespürt und der befürchtete Spendeneinbruch ist ausgeblieben. Im Gegenteil wir wurden sogar mehr unterstützt." zeigte sich Friedrichs dankbar. Infolge der Entscheidung des Finanzamts durften Mitglieder und Unterstützer der Attac-Arbeit ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen, Stiftungen und andere Institutionen konnten Projekte von Attac nicht mehr fördern. "Wir freuen uns, dass wir uns nun wieder auf unsere Arbeit konzentrieren können und nicht mehr durch die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit behindert werden."

Reformbedarf! Attac kämpft weiter

Doch noch bleibt viel zu tun. Es gäbe noch einige Interpretationsspielräume im Gemeinnützigkeitsrecht, die es nun gelte gemeinsam mit der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ anzugehen, versprach Friedrichs.

Text: MD/PR

Foto: S.Bachmann, echtfotografie.de

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