Attac wird Gemeinnützigkeit aberkannt

Attac soll Gemeinnützigkeit verlieren
Attac - bald nicht mehr gemeinnützig

Es ist entschieden. Der Bundesfinanzhof hat erklärt, dass das globalisierungskritisches Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit entzogen werden darf. Das Urteil wird zivilgesellschaftliche Organisationen merklich einschränken, sich gegen gesellschaftliche Missstände öffentlich stark zu machen, befürchten Experten. Aus der Politik kommt vernehmliches Bedauern. Nur ein Abgeordneter der CDU klatscht Beifall und fordert noch mehr Prüfungen.

Nun ist es passiert. Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.Februar 2019 wird der Finanzverwaltung Frankfurt Recht gegeben Attac die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Allgemein wird erwartet, dass das Finanzgericht Kassel seine erstinstanzliche Entscheidung aus dem Jahr 2016 zugunsten von Attac jetzt revidiert. Zu dieser Entscheidung war es nur gekommen, weil das Bundesfinanzministerium das Verfahren an den Bundesfinanzhof bringen ließ. Nach fast fünf Jahren wird somit einer gemeinnützigen Organisation das recht verwehet sich öffentlich für seinen vereinszweck zu engagieren. Die Richter stellten fest, dass die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung […] keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt.“

Politische Kampagne ist keine Bildung

Wer oder was gemeinnützig ist regelt in Deutschland die sogenannte Abgabenordnung. Hier sind in § 52 alle gemeinnützigen Zwecke erfasst. Attac berief sich darauf politische Bildung zu betreiben. Das sah das Gericht anders. Weil Attac die öffentliche Meinung „im Sinne eigener Auffassungen“ beeinflussen will, soll es den Gemeinnützigkeitsstatus verlieren, heißt es in dem Urteil (Az.: V R 60/70). Für den Bundesfinanzhof gehe es bei der politischen Bildung darum, politisches Verantwortungsbewusstsein zu fördern. Das könne sich auch auf Probleme der Tagespolitik beziehen. Die Grenze bei Attac sei jedoch überschritten, weil die Organisation Forderungen zur Tagespolitik aufstelle und über Kampagnen versuche, die politische Meinungsbildung zu beeinflussen. Diese allgemeine politische Betätigung sei den Parteien vorbehalten, die eigene Fördermöglichkeiten haben.

Verheerendes Signal für Zivilgesellschaft

Vereine dürften zwar an ihren Zielen nah argumentieren, zum Beispiel im Umweltschutz und auch Lösungsvorschläge erarbeiten. Eine Einmischung in die Tagespolitik wie von Attac bedeutet aber den Verlust der Gemeinnützigkeit. „Politische Bildungsarbeit setzt ein Handeln in geistiger Offenheit voraus“, schreibt das Gericht erklärend. Attac ist sich aber sicher, dass es mit seiner Tätigkeit dem Gemeinwohl, insbesondere gegen mächtige wirtschaftliche Einzelinteressen, dient. Nur sei das nicht in der Abgabenordnung geregelt.

Gemeinnützigkeitsrecht endlich reformieren

Nach Ansicht des Sprechers der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" e.V. Stefan Diefenbach-Trommer "gefährdet die enge Interpretation des gemeinnützigen Zwecks "Volksbildung" tausende Vereine und Stiftungen, die aus einer Haltung heraus Bildungsarbeit zu Menschenrechten, für Demokratie und gegen Rassismus machen. Der Bundesfinanzhof liest das Gesetz so, dass diese Vereine mit den von ihnen entwickelten Vorschlägen für eine bessere Welt nicht an die Öffentlichkeit treten dürfen. Eine politische Einflussnahme sei nur für einen konkreten Zweck wie Umweltschutz oder Gleichberechtigung von Mann und Frau erlaubt." Er fordert das die Abgabenordnung erweitert und reformiert werden muss. Als gemeinnützige Zwecke fehlen im Gesetz unter anderem die Förderung von Menschenrechten und Grundrechten oder die Verteidigung und Fortentwicklung der Demokratie.

CDU.-Abgeordneter fordert mehr Prüfungen der Gemeinnützigkeit

Breite Kritik - außer bei CDU

Auch das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes kritisiert die Entscheidung, "Attac setzt sich mit Kampagnen gegen die weit verbreitete Steuerflucht internationaler Konzerne ein. Durch Steuervermeidung wird dem Gemeinwesen Geld entzogen, das für die Finanzierung von Bildung, Gesundheit und sozialen Dienstleistungen fehlt. Diese Art des politischen Engagements von Attac dient dem Gemeinwohl und sollte nicht bestraft werden, sondern steuerlich begünstigt bleiben. Wir hoffen, dass das Urteil keinen Bestand hat", sagte Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes. Auch die Grünen und die Linken bedauerten das Urteil und forderten Veränderungen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Olav Gutting twitterte dagegen, "das Urteil sollte eine Ermunterung für Finanzämter sein, auch bei vielen anderen Organisationen genauer hinzuschauen." Die Warnung von Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann ist deshalb ernst zu nehmen. "Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht zu einem Instrument verkommen, mit dem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für eine gerechte Gesellschaft und das Allgemeinwohl einsetzen, klein gehalten werden".

Bild: B. Ârse, Attac und Twitter

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